Der Verein Tierschutz für vergessene Seelen verfolgt ausschliesslich den gemeinnützigen Zweck – Tierschutz. Daher sind wir von der Steuerpflicht befreit. Sie können gestützt auf die jeweiligen kantonalen Steuergesetze und das Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer (DBG) freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten zum jeweils gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag in Abzug bringen.